Checkliste: Schweizer GmbH gründen
Wenn man weiss, wie es geht ist es einfach eine Schweizer Gmbh (oder AG) zu gründen. Wenn alle nötigen Unterlagen vorhanden sind, kann die Gründung innert weniger Tage erfolgen. Checkliste für die Gründung einer GmbH:
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Wie soll die GmbH heissen?
Suchen Sie einen einprägsamen Namen. Prüfen Sie im Zentralen Firmenindex ob der Firmenname und unter Switch Whois ob der gewünschte Domain-Name (bzw. E-Mail Adresse) noch frei sind.
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Wo soll die GmbH ihren Sitz haben?
Am Sitz der GmbH muss die GmbH Steuer bezahlen. Sie kann an ihrem Sitz verklagt (Art. 10 Abs. 1 ZPO) und/ oder betrieben werden, Art. 46 Abs. 2 SchkG. Gerne stellen wir Ihrer GmbH im steuergünstigen Wollerau (Kanton Schwyz) ein Domizil zur Verfügung.
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Wie hoch soll das Stammkapital sein?
Das Stammkapital für eine GmbH muss mindestens Fr. 20'000 betragen, Art. 773 OR. Es muss vollständig einbezahlt (= liberiert) werden, Art. 777c Abs. 1 OR. Die Liberierung erfolgt im Normalfall durch eine Bareinzahlung auf einem Sperrkonto. Sie kann aber auch durch Sacheinlage (Art. 634 OR) oder Sachübernahme (Art. 628 OR) erfolgen.
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Wer soll Gesellschafter sein?
Die Gesellschafter sind Eigentümer der GmbH. Gesellschafter können natürliche oder juristische Personen sein. Die Eigentümber einer GmbH sind öffentlich bekannt und können über den Zentralen Firmenindex abgerufen werden.
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Wer soll als Geschäftsführer eingesetzt werden?
Als Geschäftsführer kommt jede handlungsfähige (Art. 12 ZGB) natürliche Person in Frage. Wenigstens einer der Geschäftsführer muss seinen Wohnsitz in der Schweiz haben, Art. 814 Abs. 3 OR. Gerne stellen wir Ihrer GmbH einen Geschäftsführer zur Verfügung, der gemäss Ihrem Wunsch und Anweisung auch operationell tätig sein kann.
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Kann auf eine Revisionsstelle verzichtet werden?
Gemäss Art. 727a Abs. 2 OR kann eine GmbH auch auf die eingeschränkte Revision verzichten (sog. "Opting-Out"), wenn die Gesellschaft nicht mehr als zehn Vollzeitstellen im Jahresdurchschnitt hat.
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Diese Unterlagen braucht es bei der Gründungsversammlung!
Zur Gründungsversammlung (Art. 777 OR), sind folgende Dokumente mitzubringen: (a) Statuten (b) Gründungsurkunde (c) Nachweis über Sperrkonto mit einbezahlter Stammeinlage (d) Annahmererklärung der Geschäftsführer (evt. der Revisionsstelle) (e) Evt. Stampa und Lex-Friedrich-Erklärung
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Anmeldung beim Handelsregister
Die GmbH erlangt ihre Rechtspersönlichkeit erst mit dem Eintrag im Handelsregister, Art. 779 Abs. 1 OR. Gerne schreiben wir Ihnen die entsprechende Anmeldung (gesetzliche Grundlage: Art. 71 HRegV i.V.m. Art. 43 Abs. 3 HRegV).
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Vorgehen und Kosten
Die Gründung einer GmbH ist einfach - wir beraten Sie gerne, erstellen alle Dokumente und führen die Gründung für Sie durch. Bei einer Gründung mit Bareinlage machen wir Ihnen gerne ein all inklusiv Pauschalangebot.